top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.05.2026

​​AGB Brautstyling (Hair & Make Up) Für Brautstyling-Aufträge, Probetermine,

Trauzeugen-/Gäste-Stylings sowie Destination Weddings.


Der/Die Auftraggeber*in verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie treten in Kraft, sofern ihnen nicht ausdrücklich und schriftlich vor Erbringung der Dienstleistung widersprochen wird.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Linda Butz (nachfolgend „Stylistin“) und ihren Kundinnen (nachfolgend „Kundin" oder „Braut") abgeschlossenen Verträge über Brautstyling-Leistungen einschließlich aller Vor- und Nebenleistungen.​

(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kundin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Stylistin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) „Hochzeitsdatum" ist der mit der Kundin verbindlich vereinbarte Tag der Hochzeitszeremonie, an dem die Hauptleistung erbracht wird. „Probetermin" bezeichnet den vorgelagerten Vorbereitungs- und Abstimmungstermin im Studio der Stylistin. „Paket" bezeichnet das von der Kundin gewählte Leistungsbündel (z. B. „Signature“, „Two Perfect Days“, „All Day“, „Destination Wedding").

(4) Die Kundin handelt als Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss, Buchungsablauf

(1) Die Darstellung der Leistungspakete auf der Website lindabutz.com ist freibleibend und stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail gibt die Kundin ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Stylistin die Anfrage durch eine schriftliche Buchungsbestätigung (E-Mail genügt) annimmt UND die in § 3 geregelte Anzahlung fristgemäß eingegangen ist. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

(4) Die Stylistin behält sich vor, Anfragen ohne Begründung abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazität erschöpft ist oder erkennbar wird, dass die Erwartungen der Kundin außerhalb des angebotenen Leistungsspektrums liegen.

(5) Vor Vertragsschluss erhält die Kundin Zugang zu diesen AGB sowie zu einem Leistungsverzeichnis mit Preisangaben. Mit Annahme der Buchung erkennt die Kundin diese AGB ausdrücklich an.

§ 3 Anzahlung, Restzahlung, Zahlungsmodalitäten

(1) Mit der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von fünfzig Prozent (50 %) des Paketpreises fällig und innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto zu überweisen. Bei Destination Weddings beträgt die Anzahlung abweichend siebzig Prozent (70 %) gemäß § 8.

(2) Mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich für die Kundin reserviert. Die Anzahlung dient zugleich der pauschalen Abgeltung der ab Buchungsbestätigung anfallenden Vorhaltekosten (Terminblockade, Vorbereitung, Kommunikation, Abstimmung des Probetermins, Materialdisposition).

(3) Geht die Anzahlung nicht fristgemäß ein, ist die Stylistin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Termin anderweitig zu vergeben. Etwaige in der Zwischenzeit eingetretene Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(4) Die Restzahlung in Höhe der verbleibenden fünfzig Prozent (50 %) ist spätestens drei (3) Wochen vor dem Hochzeitstermin ohne Abzug fällig. Zusätzliche Kosten, insbesondere Fahrt-, Übernachtungs- oder Zusatzleistungen, werden gesondert oder dazu berechnet.

§ 4 Leistungsumfang, Probetermin als Paketbestandteil

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Paketbeschreibung in der Buchungsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Textform.

(2) Probetermin und Hochzeitstag bilden eine wirtschaftliche und vertragliche Einheit (nachfolgend „Paket"). Der Probetermin findet in der Regel zwei (2) bis drei (3) Monate vor dem Hochzeitsdatum bei der Braut Zuhause statt. Er dauert in der Regel zwei (2) Stunden.

(3) Der Probetermin ist verbindlicher Bestandteil aller Hochzeitspakete. Er wird nicht gesondert vergütet und ist auch im Stornofall nicht teilweise erstattungsfähig, da er als untrennbarer Teil des Gesamtpakets vereinbart ist. Erscheint die Kundin unentschuldigt nicht zum Probetermin, entfällt der Anspruch auf Nachholung; der Probetermin gilt als erbracht.

(4) Die vereinbarten Zeitfenster sind verbindlich. Verspätungen der Kundin oder weiterer zu stylender Personen können dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder nicht vollständig erbracht werden können. Der vereinbarte Preis bleibt hiervon unberührt.

(5) Erscheint die Kundin trotz vereinbartem Termin nicht oder verspätet sich erheblich, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung.

(6) Verlässt die Kundin oder die Hochzeitsgesellschaft den Hochzeitstag-Ablauf in einer Weise, die die vereinbarte Anwesenheitszeit der Stylistin (All Day: Ganztagsbegleitung) überschreitet, ist die Stylistin nicht zur Über-Stunden-Leistung verpflichtet. Eine über die gebuchte Anwesenheitsdauer hinausgehende Leistung wird nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung erbracht (Stundensatz 120,00 € pro angefangener Stunde, zzgl. ggf. anfallender Übernachtungskosten).

​​

§ 5 Stornierung, Annahmeverzug, Vergütungsanspruch

(1) GRUNDSATZ — VOLLE VERGÜTUNGSPFLICHT: Storniert die Kundin den Vertrag nach Eingang der Anzahlung ganz oder teilweise, ohne dass ein vertragliches Rücktrittsrecht oder ein gesetzliches Lösungsrecht (insbesondere höhere Gewalt nach § 7) eingreift, oder erscheint sie zum Probetermin und/oder zum Hochzeitstag nicht, behält die Stylistin gemäß § 615 BGB den vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Höhe von einhundert Prozent (100 %) des Paketpreises. Die Kundin gerät in diesem Fall in Annahmeverzug.

(2) ZUSÄTZLICHE REISE- UND BUCHUNGSKOSTEN: Bereits getätigte Aufwendungen für die Vertragsdurchführung (Flugtickets, Hotelreservierungen, Mietwagen, sonstige Reise- und Buchungskosten, individuell bestellte Produkte) sind von der Kundin in voller Höhe zusätzlich zu ersetzen, soweit sie nicht stornierbar oder nicht erstattungsfähig sind. § 284 BGB gilt entsprechend.

(3) FÄLLIGKEIT NACH STORNIERUNG: Die volle Vergütung gemäß Absatz 1 wird mit Zugang der Stornoerklärung sofort fällig, soweit sie nicht bereits durch Anzahlung und Restzahlung beglichen ist. Bereits gezahlte Beträge werden angerechnet. Ein etwaiger Differenzbetrag ist binnen zehn (10) Kalendertagen nach Stornoerklärung an die Stylistin zu leisten.

(4) NICHTERSCHEINEN UND HOCHZEITSAUSFALL: Die Vergütungspflicht besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Hochzeit selbst nicht stattfindet (z. B. Trennung, Erkrankung der Braut, Erkrankung Dritter, individuelle Reisebeschränkungen, behördliche Visa-Probleme), weil die Stylistin ihre Leistung in jedem Fall bereitgehalten hat. § 7 (höhere Gewalt) bleibt unberührt.

(5) EINMALIGE VERSCHIEBUNG: Eine kostenfreie Verschiebung des Hochzeitsdatums auf einen anderen verfügbaren Termin ist auf Kulanz und nach freiem Ermessen der Stylistin einmalig möglich, sofern die Stornoerklärung mehr als einhundertachtzig (180) Tage vor dem ursprünglichen Hochzeitsdatum eingeht UND die Stylistin im Wunschzeitraum freie Kapazitäten hat. Auf eine solche Verschiebung besteht kein Rechtsanspruch. Spätere oder mehrfache Verschiebungswünsche werden ausnahmslos nach Absatz 1 behandelt.

(6) RÜCKTRITT DURCH DIE STYLISTIN: Die Stylistin ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Kundin trotz qualifizierter Mahnung mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 5 vorliegt und die Stylistin dadurch die Leistung nicht mehr ordnungsgemäß erbringen kann, oder das Vertrauensverhältnis aus sonstigen schwerwiegenden, von der Kundin zu vertretenden Gründen nachhaltig zerstört ist. In diesen Fällen behält die Stylistin den Vergütungsanspruch nach Absatz 1.

§ 6 Anfahrt, Reisekosten, Destination Weddings

(1) In allen Paketen sind 50km Anfahrt ab Wiesbaden inklusive. Darüber hinausgehende Anfahrt wird mit 0,75€ € pro Kilometer berechnet.

(2) Anfallende Kosten wie: Parkgebühren, Maut, Hotelübernachtungen, Flug- oder Bahnkosten werden von der Kundin übernommen.

(3) Bei Abfahrten vor 6:00 Uhr Ortszeit fällt ein Frühzuschlag von 50,00 € pro angefangene Stunde an. Bei Abfahrten vor 5:00 Uhr Ortszeit ist eine Übernachtung am oder in der Nähe des Veranstaltungsorts erforderlich; die Kosten der Übernachtung trägt die Kundin.

(4) Bei Destination Weddings (Hochzeiten außerhalb Deutschlands oder mit Anreise > 300 km) wird ein individuelles Angebot erstellt. Sämtliche Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Stylistin trägt die Kundin. Eine etwaige An- und Abreise an Vor- bzw. Folgetagen wird mit 50 % des Tagessatzes abgerechnet.

(5) Bei Destination Weddings ist die Anzahlung gemäß § 3 Absatz 1 abweichend in Höhe von siebzig Prozent (70 %) zu leisten, da die Stylistin bereits unmittelbar nach Buchung verbindliche Reisekostenverpflichtungen (Flug, Hotel) eingeht. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Anreise fällig.

§ 7 Bildrechte, Urheberrecht, Veröffentlichung

(1) Sämtliche von der Stylistin erstellten Foto-, Video- und Bewegtbild-Aufnahmen vom Probetermin oder Hochzeitstag (z. B. Behind-the-Scenes-Material, Detailaufnahmen des Stylings) verbleiben urheberrechtlich bei der Stylistin. Die Stylistin ist berechtigt, diese Aufnahmen zur eigenen Außendarstellung zu verwenden — insbesondere auf Social-Media-Profilen (Instagram, TikTok, Pinterest), der eigenen Website lindabutz.com, in Portfolio-Materialien, Pressetexten und Werbeanzeigen.

(2) Verwendet die Kundin Bilder, an denen die Stylistin Urheberrecht oder Leistungsschutzrecht hat (insbesondere von der Stylistin oder vom Hochzeitsfotografen mit Einwilligung der Stylistin erstellte Aufnahmen, die Hair- und Make-up-Stylings der Stylistin zeigen), zur eigenen Verbreitung im Internet (z. B. Instagram, TikTok, persönliche Website), so verpflichtet sich die Kundin, die Stylistin durch Markierung des Profils @linda.hmua auf Instagram sowie durch namentliche Erwähnung im Bildkommentar als Hair- und Make-up-Artistin zu nennen.

(3) Eine Vermarktung der Aufnahmen der Stylistin durch die Kundin (z. B. Verkauf, lizenzpflichtige Weitergabe an Magazine, kommerzielle Nutzung im Rahmen eigener gewerblicher Tätigkeit) ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Stylistin zulässig und ggf. lizenzpflichtig.

(4) Fotografen und Videografen, die im Auftrag der Kundin am Hochzeitstag tätig werden, sind von der Kundin auf die vorstehenden Regelungen hinzuweisen. Die Stylistin behält sich vor, der Stylistin zur Verfügung gestellte Hochzeitsfotos im eigenen Portfolio zu nutzen, sofern der Fotograf zustimmt; die Stylistin gibt den Bildkredit korrekt an.

§ 8 Rücktritt oder Ausfall durch die Stylistin

(1) Kann die Stylistin den Termin aufgrund höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht wahrnehmen, wird sie sich bemühen, eine gleichwertige Ersatzstylistin zu vermitteln.

(2) Ein Anspruch auf persönliche Durchführung durch die gebuchte Stylistin besteht nicht.

§ 9 Haftung

1) Die Kundin ist verpflichtet, die Stylistin vor Beginn der Dienstleistung über Allergien, Hauterkrankungen, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.

(2) Für allergische Reaktionen oder gesundheitliche Beschwerden aufgrund unbekannter oder nicht mitgeteilter Unverträglichkeiten übernimmt die Stylistin keine Haftung.

3) Die Stylistin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Stylistin verarbeitet personenbezogene Daten der Kundin ausschließlich zur Vertragsdurchführung sowie auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter lisazomack.de/datenschutz.

(2) Im Rahmen der Anfrage über das Kontaktformular werden zum Zwecke des Opt-In-Nachweises (Art. 7 Abs. 1 DSGVO) sowie zur Beweissicherung der AGB-Akzeptanz (§ 305 BGB) Zeitstempel, IP-Adresse, User Agent, Endgerät- und Browser-Daten verarbeitet und in der internen Anfragenverwaltung gespeichert. Die Speicherung erfolgt für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (regelmäßig drei Jahre).

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Verbrauchervorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Änderungen dieser AGB werden der Kundin in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn die Kundin ihnen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang in Textform widerspricht.

bottom of page